11:29 Dec 13, 2015
Es ist ja schon in dem "zu apostillierenden" Dokument angegeben, um welche Unterschrift es geht. Das Unterzeichnen eines Dokuments (z.B. einer weiteren Person) nach dem Anbringen der Apostille wäre daher vollkommen sinnlos. Der zeitliche Ablauf ist bei dieser Form der Beglaubigung absolut festgelegt. Ich denke es geht in deinem AT darum, dass bei der Unterzeichnung bestimmter Dokumente eine Beglaubigung durch Apostille benötigt ist, was ja wesentlich mehr Aufwand benötigt (Beglaubigung durch Botschaften oder Gerichte). |