Mar 15, 2013 20:39
11 yrs ago
French term

d'une éventuelle volonté d'extension

French to German Law/Patents Law (general) Klage auf Zahlung
Guten Abend,

"En tout état de cause il n'y a pas lieu de prendre en considération la qualification de sous-traitant telle qu'elle aurait pu ou pourrait être retenue entre les parties à la chaîne de fabrication s'il n'est pas démontré qu'elle correspond aux critères objectifs fixés par la loi,* ni d'une éventuelle volonté d'extension du bénéfice de l'action directe, inopposable au tiers auquel elle peut causer grief."

Der Satz ist vollkommen klar, bis zu dem Wort "ni". Ab dieser Stelle ist mir irgendwie gar nichts mehr klar, Abgesehen davon, dass ich den grammatikalischen Zusammenhang des Satzes nicht verstehe ( Worauf bezieht sich "d' "?), kann ich "volonté d'extension" nicht in den Zusammenhang einordnen.
Zum Kontext: Es geht darum, dass eine Gesellschaft vor Gericht beweisen muss, Subunternehmer einer anderen Gesellschaft gewesen zu sein, um ihre Forderungen geltend machen zu können.

Vielen Dank!

Discussion

Doris Wolf (asker) Mar 16, 2013:
Vielen Dank, für die Entwirrung des Satzes. Die französische Definition von action directe ist einleuchtend, als Übersetzung werde ich mich wahrscheinlich für "Direktanspruch" entscheiden, denn Klage passt im Kontext nicht wirklich, da es darum geht, dass der Subunternehmer seine Forderungen gegenüber dem mittlerweile insolventen Hauptauftragnehmer beim Auftraggeber geltend macht.
Claus Sprick Mar 15, 2013:
Versuch: Jedenfalls kann / darf (das Gericht) weder (1) berücksichtigen noch
(2)

die gegebenenfalls beabsichtigte / die womögliche Absicht , die
Wirkungen der action directe (Durchgriffsklage?) auf Dritte zu erstrecken / auszudehnen, denen ...

action directe: siehe http://www.dictionnaire-juridique.com/definition/action-proc...
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