Abschreibungsfristen Software Iniziatore argomento: Steffen Pollex (X)
| Steffen Pollex (X) Local time: 15:57 Da Inglese a Tedesco + ...
Hallo zusammen! Kann mir jemand sagen, welche Abschreibungsfristen akrtuell für Software gelten, die nich zu geringwertigen Wirtschaftsgütern zählt? Es geht mir speziell um TRADOS und SDLX. Ich habe keine AfA-Tabelle gefunden, wo das explizit drin steht. Vielen Dank im Voraus Steffen | | | Brandis (X) Local time: 15:57 Da Inglese a Tedesco + ... sehr unterschiedlich | Aug 15, 2005 |
Helo, Im algemein wird dies durch den Entwicklungszyklus inklusive Produktunterstützung bestimmt, also hier kommt die neue Version auf den Markt. Dies kann im Falls von Microsoftprodukten manchmal sogar einige Monate bedeuten. Betriebssysteme dauern etwas länger, naja hier gibt noch Patchentwicklung, hotplug sowie plug-ins usw., Trados kann man ca. 6-8 Jahre schätzen. So gilt ein Schätzwert. Ob das Finanzamt hierfür eine Abschreibungstabelle ausgegeben hat, ist mir nicht bekannt. Gruss Brandis | | | Klaus Herrmann Germania Local time: 15:57 Membro (2002) Da Inglese a Tedesco + ...
Hallo Steffen, aus der Erinnerung: lt. meinem Steuerberater kann man Software auf 3 Jahre abschreiben. In der Regel erkennt das FA an, dass Software extrem kurzen Innovationszyklen unterliegt. Gruß, Klaus | | |
|
|
Klaus Herrmann Germania Local time: 15:57 Membro (2002) Da Inglese a Tedesco + ... Updates liegen meist unter der Grenze | Aug 15, 2005 |
Erik Hansson wrote: Ich verstehe nicht, warum ich die Abschreibung auf 3 Jahre schieben muß, wenn ich nach 2 Jahren schon die nächste Version (oder sogar eine andere Software) benutze... Naja, eine gewisse Logik (zumindest bei Bürosoftware) hat das schon, die Updates sind ja meist billiger, und damit verlängert sich je die Nutzung der eigentlichen Software. | | | RobinB Stati Uniti Local time: 08:57 Da Tedesco a Inglese
Steffen, für Desktop-Software i.d.R. 3 Jahre, ausser du hast SAP im Einsatz Kostenpflichtige *Updates* zu bestehenden Versionen sind normalerweise sofort aufwandswirksam, bei neuen *Releases/Upgrades* wird gewöhnlicherweise die neue Software als Neuzugang behandelt (planmäßige Abschreibung über 3 Jahre), ein Restbuchwert der nunmehr "alten" Software wird sofort in voller Höhe abgeschrieben (immer de... See more Steffen, für Desktop-Software i.d.R. 3 Jahre, ausser du hast SAP im Einsatz Kostenpflichtige *Updates* zu bestehenden Versionen sind normalerweise sofort aufwandswirksam, bei neuen *Releases/Upgrades* wird gewöhnlicherweise die neue Software als Neuzugang behandelt (planmäßige Abschreibung über 3 Jahre), ein Restbuchwert der nunmehr "alten" Software wird sofort in voller Höhe abgeschrieben (immer der Fall, wenn die neue Software die alte Software ersetzt, d.h. die alte Software ist nicht mehr einsetzbar). Aber sprich mal bitte mit deinem StB, die Gesetzeslage ändert sich auch hier ständig. Robin ▲ Collapse | | | Steffen Pollex (X) Local time: 15:57 Da Inglese a Tedesco + ... AVVIO ARGOMENTO Vielen Dank an alle!!! | Aug 15, 2005 |
Ich versuche es mal mit den drei Jahren. | | | A questo Forum non è stato assegnato un Moderatore Per segnalare violazioni delle regole del sito od ottenere aiuto, contatta staff sito » Abschreibungsfristen Software Trados Studio 2022 Freelance | The leading translation software used by over 270,000 translators.
Designed with your feedback in mind, Trados Studio 2022 delivers an unrivalled, powerful desktop
and cloud solution, empowering you to work in the most efficient and cost-effective way.
More info » |
| CafeTran Espresso | You've never met a CAT tool this clever!
Translate faster & easier, using a sophisticated CAT tool built by a translator / developer.
Accept jobs from clients who use Trados, MemoQ, Wordfast & major CAT tools.
Download and start using CafeTran Espresso -- for free
Buy now! » |
|
| | | | X Sign in to your ProZ.com account... | | | | | |