Technikübersetzer - was darf ich nicht übersetzen?
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FrauHansen
FrauHansen
Germany
Nov 21, 2017

Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand schnell helfen.

Ich habe vor 6 Jahren meinen BA in der Fachrichtung Technikübersetzen gemacht, danach einen MA in Technischer Redaktion. Seit 4 Jahren arbeite ich als Technischer Redakteur und übersetze hier in der Firma zusätzlich Fachtexte.

Nun hat man mich gefragt, ob ich auch Verträge und öffentliche Vergabeverfahren übersetzen kann. Bei den Verträgen bin ich mir fast sicher, dass ich es als nicht-beeidigte "�
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Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand schnell helfen.

Ich habe vor 6 Jahren meinen BA in der Fachrichtung Technikübersetzen gemacht, danach einen MA in Technischer Redaktion. Seit 4 Jahren arbeite ich als Technischer Redakteur und übersetze hier in der Firma zusätzlich Fachtexte.

Nun hat man mich gefragt, ob ich auch Verträge und öffentliche Vergabeverfahren übersetzen kann. Bei den Verträgen bin ich mir fast sicher, dass ich es als nicht-beeidigte "Übersetzerin" nicht darf... Aber wie sieht es mit öffentlichen Vergabeverfahren aus?

Kann mir jemand darauf eine Antwort geben?

Viele Grüße
Frau Hansen
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Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 06:23
English to German
Jeder darf alles Nov 21, 2017

In D darf jeder alles übersetzen, ganz gleich, ob und welche Ausbildung er hat: Es gibt kein einschlägiges Gesetz.

Es geht also nicht um das Dürfen. Es geht nur darum, was der einzelne Kunde verlangt. Bei Urkunden (darunter fallen unter anderem fast alle bei Gerichtsverfahren eine Rolle spielenden Dokumente) z. B. wird die Behörde, der die Urkunde vorgelegt wird, in der Regel darauf bestehen, den Stempel eines beeidigten Übersetzers zu sehen.

Bei den Verträgen bin ich mir fast sicher, dass ich es als nicht-beeidigte "Übersetzerin" nicht darf

Natürlich darfst du. Wenn du wüsstest, wie viele Übersetzer weder eine Übersetzerausbildung noch grundlegene juristische Kenntnisse haben und täglich Verträge übersetzen ... Leider auch solche, die es nicht können.

Grundregel, nicht nur hierfür: "Man" macht nicht alles, nur weil man die Möglichkeit und Erlaubnis dazu hat.

[Bearbeitet am 2017-11-21 12:45 GMT]


 
CHelle
CHelle  Identity Verified
Germany
Local time: 06:23
Hungarian to German
+ ...
Technikübersetzer Nov 21, 2017

Liebe Frau Hansen,
die Berufsbezeichnung des Übersetzers ist nicht geschützt. Das heißt, Sie dürfen alles übersetzen, was Sie möchten und sich zutrauen. Beglaubigen dürfen Sie Ihre Übersetzungen allerdings nur, wenn Sie beeidigt, ermächtigt o.ä. sind.

Viele Grüße
C. Helle


 
Schtroumpf
Schtroumpf
Local time: 06:23
German to French
+ ...
Dürfen, können, wollen... Nov 25, 2017

Hallo liebe Fragestellerin,
ja, wie die Kollegen schon erklärt haben, Sie dürfen, und zwar uneingeschränkt. Sollen Sie denn in Ihre Muttersprache übersetzen oder in eine Fremdsprache?

Wenn Sie angestellt sind, könnten Sie Ihren Arbeitgeber auch um Unterstützung bitten, damit das Ergebnis wirklich gut wird. Einarbeiten in die Fachbegriffe von Vergabeunterlagen werden Sie sich ja zunächst selbst. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Sie noch zu einem Fortbildungsseminar für
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Hallo liebe Fragestellerin,
ja, wie die Kollegen schon erklärt haben, Sie dürfen, und zwar uneingeschränkt. Sollen Sie denn in Ihre Muttersprache übersetzen oder in eine Fremdsprache?

Wenn Sie angestellt sind, könnten Sie Ihren Arbeitgeber auch um Unterstützung bitten, damit das Ergebnis wirklich gut wird. Einarbeiten in die Fachbegriffe von Vergabeunterlagen werden Sie sich ja zunächst selbst. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Sie noch zu einem Fortbildungsseminar für das Übersetzen juristischer Fachtexte schicken. Oder Sie schlagen eine Zusammenarbeit mit einem auswärtigen Fachübersetzer vor, der Ihre ersten Schritte auf dem Gebiet als Korrektor wohlwollend begleitet und absichert.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, in die einschlägigen Wörterbücher zu investieren.

Das wäre jedenfalls das Grobkonzept, das viele freiberufliche Übersetzer verfolgen, wenn sie einen neuen Fachbereich angehen wollen.
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