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Frage zu Rechnungsstellungsfristen
Thread poster: Angela Meissner
Angela Meissner
Angela Meissner  Identity Verified
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May 26, 2009

Hej,

ich habe mal eine andere Frage - ausnahmsweise nicht zu (Be-)Zahlungsfristen

Ich habe bei meiner Steuererklärung eine Rechnung an einen Kunden entdeckt, aber keinen Zahlungseingang. (ja, ich weiß - peinlich!) Daraufhin habe ich nachgeforscht und da ich genau in dieser Zeit einen grösseren Mailbox-Crash hatte, habe ich vermutet, dass ich diese Rechnung nie losgeschickt habe. Ich habe dann bei dem Ku
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Hej,

ich habe mal eine andere Frage - ausnahmsweise nicht zu (Be-)Zahlungsfristen

Ich habe bei meiner Steuererklärung eine Rechnung an einen Kunden entdeckt, aber keinen Zahlungseingang. (ja, ich weiß - peinlich!) Daraufhin habe ich nachgeforscht und da ich genau in dieser Zeit einen grösseren Mailbox-Crash hatte, habe ich vermutet, dass ich diese Rechnung nie losgeschickt habe. Ich habe dann bei dem Kunden (mit den ich heute noch zusammenarbeite) erkundigt und der hatte auch richtig keine Rechnung von mir erhalten. Die Rechnung war von September 2008 und der Kunde meinte dann, dass sie zwar dem Gesetz nach keine Rechnungen, die länger als 6 Monate zurueck liegen bezahlen muessten, da ich aber immer gute Leistungen erbracht hätte, wuerden sie sie in diesem Fall ausnahmsweise doch bezahlen.

Wenn man alles Andere außen vor lässt - stimmt das, dass Kunden nicht bezahlen müssen, wenn sie die Rechnung mehr als 6 Monate später erhalten? Mir kommt das irgendwie etwas "spanisch" vor (nein, es war kein spanischer Kunde), dass ein Kunde angeblich nicht bezahlen muss, wenn die Rechnung zu spät ausgestellt wurde - weiß jemand von Euch etwas genaueres darueber? Ich habe sowas noch nie gehört und wuerde mich ueber alle Rueckmeldungen dazu freuen - eine Internetsuche hat mich auch nicht weiter gebracht und mit deutschem Recht kenne ich mich zugegebenermaßen nicht so gut aus, da ich in Schweden lebe und arbeite.

Vielen Dank im Voraus

Angela
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Andrea Flaßbeck (X)
Andrea Flaßbeck (X)  Identity Verified
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Verjährungsfristen May 26, 2009

Ich habe Folgendes gefunden:

Der Zeitpunkt an dem die Verjährung eintritt kann gesetzlich oder vertraglich bestimmt sein.

Die überwiegende Zahl der zivilrechtlichen Ansprüche unterliegen der sogenannten "regelmäßigen Verjährung" nach § 195 BGB.

Daneben besteht eine weitere Gruppe der Verjährungsvorschriften, die "besondere Verjährung".

Besondere Verjährungsfristen werden vom Gesetzgeber immer dann bestimmt, wenn besondere Sachverhalte
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Ich habe Folgendes gefunden:

Der Zeitpunkt an dem die Verjährung eintritt kann gesetzlich oder vertraglich bestimmt sein.

Die überwiegende Zahl der zivilrechtlichen Ansprüche unterliegen der sogenannten "regelmäßigen Verjährung" nach § 195 BGB.

Daneben besteht eine weitere Gruppe der Verjährungsvorschriften, die "besondere Verjährung".

Besondere Verjährungsfristen werden vom Gesetzgeber immer dann bestimmt, wenn besondere Sachverhalte die Abweichung vom Standard erfordern. Diese besonderen Verjährungsfristen sind im Vergleich zur "regelmäßigen Verjährung" meistens länger oder kürzer und können für den Lauf oder die Beendigung der Frist zusätzliche besondere Voraussetzungen oder Ausnahmen bedingen.
Regelmäßige Verjährung

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr.

(http://www.trenkler.de/rechtsanwaltskanzlei/verjaehrung.html)
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Astrid Elke Witte
Astrid Elke Witte  Identity Verified
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Ja, 6 Monate ist richtig May 26, 2009

Man muß doch keine Rechnungen bezahlen, die länger als 6 Monate später ausgestellt werden.

Das ist hier zu lesen:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html



[Edited at 2009-05-26 21:57 GMT]


 
Elke Adams
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May 26, 2009



[Bearbeitet am 2009-05-27 05:49 GMT]


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Lieferung und Rechnung zusammen May 27, 2009

Sobald ich eine Dienstleistung erbringe, z.B. die Übersetzung liefere, bekommt der Kunde mit der Übersetzung die Rechnung, spätestens am Tag danach. Das hat zwei Vorteile: Die Rechnung wird garantiert nie vergessen und das Geld wandert früher aufs Konto. Wenn man im Supermarkt einkauft, bekommt man die Rechnung auch umgehend. Unterschied: Wir Übersetzer warten in der Regel länger auf die Begleichung der Rechnung. Sorry, ich w... See more
Sobald ich eine Dienstleistung erbringe, z.B. die Übersetzung liefere, bekommt der Kunde mit der Übersetzung die Rechnung, spätestens am Tag danach. Das hat zwei Vorteile: Die Rechnung wird garantiert nie vergessen und das Geld wandert früher aufs Konto. Wenn man im Supermarkt einkauft, bekommt man die Rechnung auch umgehend. Unterschied: Wir Übersetzer warten in der Regel länger auf die Begleichung der Rechnung. Sorry, ich weiß, du hast eine andere Frage gestellt, aber die wurde im Grunde genommen schon beantwortet.Collapse


 
Angela Meissner
Angela Meissner  Identity Verified
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Wirklich umfassende Auskünfte - Danke! May 27, 2009

Ich sehe immer wieder mit Erstaunen, dass Uebersetzer außerdem Computerexperten. Logistikexperten – und eben Rechtsexperten sind. Wirklich eine umfassendes Berufsbild.

Vielen Dank fuer die fundierten Auskuenfte - und ganz besonders Astrid fuer den Link, den ich gestern bei meiner Recherche im Internet gesucht und nicht gefunden habe.

Meine Hausaufgabe: meine Routinen bzgl. Rechnungsstellung entscheide
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Ich sehe immer wieder mit Erstaunen, dass Uebersetzer außerdem Computerexperten. Logistikexperten – und eben Rechtsexperten sind. Wirklich eine umfassendes Berufsbild.

Vielen Dank fuer die fundierten Auskuenfte - und ganz besonders Astrid fuer den Link, den ich gestern bei meiner Recherche im Internet gesucht und nicht gefunden habe.

Meine Hausaufgabe: meine Routinen bzgl. Rechnungsstellung entscheidend zu verbessern.

Vielen Dank nochmal an alle, Ihr habt mir sehr geholfen und ich hoffe, dass ich mal genauso helfen kann.

Liebe Gruesse aus Uppsala

Angela
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Endre Both
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Die 6 Monate beziehen sich auf das Umsatzsteuerrecht, oder? May 27, 2009

Astrid Elke Johnson wrote:
Man muß doch keine Rechnungen bezahlen, die länger als 6 Monate später ausgestellt werden.

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html


Wenn ich das richtig lese, bezieht sich die oben zitierte Passage (aus dem Umsatzsteuergesetz) auf die Verpflichtung des umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers (dem Staat gegenüber), eine Rechnung auszustellen. Das hat doch nichts mit dem zivilrechtlichen Anspruch auf die Entrichtung des vereinbarten Entgelts für eine erbrachte Leistung zu tun?!

Endre


 
Derek Gill Franßen
Derek Gill Franßen  Identity Verified
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In memoriam
Ich wäre mir nicht so sicher mit § 14 UStG. May 27, 2009

Es macht natürlich wirtschaftlichen Sinn, die Rechnung sobald wie möglich nach Erbringung einer Leistung zu stellen.

Man DARF aber immer und zu jeder Zeit eine Rechnung stellen (selbst wenn man meint, § 14 UStG würde unsere Leistungen betreffen--was bei Nichtumsatzsteuerpflichtige zumindest fraglich sein dürfte), denn die Folge der Nichteinhaltung der in § 14 erwähnten Verpflichtung ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit und ändert nichts an der Zahlungsverpflichtung des and
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Es macht natürlich wirtschaftlichen Sinn, die Rechnung sobald wie möglich nach Erbringung einer Leistung zu stellen.

Man DARF aber immer und zu jeder Zeit eine Rechnung stellen (selbst wenn man meint, § 14 UStG würde unsere Leistungen betreffen--was bei Nichtumsatzsteuerpflichtige zumindest fraglich sein dürfte), denn die Folge der Nichteinhaltung der in § 14 erwähnten Verpflichtung ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit und ändert nichts an der Zahlungsverpflichtung des anderen Geschäftspartners (§ 14 UStG ist nur da, um das Umsatzsteuersystem im Binnenmarkt zu "ölen").

Grundsätzlich bleiben Zahlungsverpflichtungen (so lange sie überhaupt wirksam zustande gekommen und fällig sind) ungeändert fortbestehen, bis sie bezahlt werden. Selbst beim Eintritt der Verjährung (worauf es eigentlich ankommt--nicht §14 UStG--und die Verjährungsfristen sind ja meist länger als 6 Monate) bleibt die Zahlungsverpflichtung, da der Zahlungspflichtige auch 50 Jahre später zahlen könnte und das gezahlte Geld dann nicht wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen könnte (was aber die Folge wäre, wenn keine Zahlungsverpflichtung bestünde). Die Verjährung gibt dem anderen nur ein Recht, die geschuldete Zahlung zu verweigern; die Verpflichtung zur Zahlung ist aber immer noch da.

Deshalb fordern Anwälte immer die Zahlung, selbst wenn die Verjährungsfristen abgelaufen sind, denn der andere könnte ja zahlen. Übrigens darf das Gericht deshalb auch der anderen Seite in einem Rechtsstreit nicht erzählen (abweichend von der normalerweise geltende Hinweispflicht des Gerichts), dass etwaige Verjährungsfristen abgelaufen sind.

Siehe auch http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/Teil5-ErgBeitAnfordAnwrechnungen.pdf

P.S. Der Fall könnte möglicherweise anders sein, wenn der Zahlungspflichtige die andere Partei dazu aufgefordert hat, eine Rechnung zu stellen, was aber hier wohl nicht der Fall war.

DIE OBIGE DISKUSSION SOLL AUF JEDEN FALL EINS KLAR MACHEN: Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin aufsuchen, um die Details Ihres Falles zu besprechen. Denn nur so werden Sie WIRKLICH WISSEN, was los ist.


[Edited at 2009-05-27 12:18 GMT]
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Angela Meissner
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Danke, Derek, May 27, 2009

das entspricht schon eher meinem "Bauchgefühl“. Da der Kunde ja zahlt (weil er ja auch weiterhin meine Leistungen möchte), ist ein Rechtsanwalt in diesem Fall nicht nötig, ich wollte nur mal wissen, was in Deutschland so gilt. Und dass angeblich der Kunde nach 6 Monaten nicht mehr zahlen muss, fand ich einfach nur seltsam.

Ach ja, das mit immer sofort eine Rechnung schreiben ist leider nicht ganz so einfach, da viele Agenturen möchten, dass man am Ende des Monats eine Rechnung
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das entspricht schon eher meinem "Bauchgefühl“. Da der Kunde ja zahlt (weil er ja auch weiterhin meine Leistungen möchte), ist ein Rechtsanwalt in diesem Fall nicht nötig, ich wollte nur mal wissen, was in Deutschland so gilt. Und dass angeblich der Kunde nach 6 Monaten nicht mehr zahlen muss, fand ich einfach nur seltsam.

Ach ja, das mit immer sofort eine Rechnung schreiben ist leider nicht ganz so einfach, da viele Agenturen möchten, dass man am Ende des Monats eine Rechnung für alle Leistungen zusammen erstellt.
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Rebekka Groß (X)
Rebekka Groß (X)  Identity Verified
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OT: Rechnung bei Lieferung May 28, 2009

Aniello Scognamiglio wrote:

Sobald ich eine Dienstleistung erbringe, z.B. die Übersetzung liefere, bekommt der Kunde mit der Übersetzung die Rechnung, spätestens am Tag danach. Das hat zwei Vorteile: Die Rechnung wird garantiert nie vergessen und das Geld wandert früher aufs Konto. Wenn man im Supermarkt einkauft, bekommt man die Rechnung auch umgehend. Unterschied: Wir Übersetzer warten in der Regel länger auf die Begleichung der Rechnung. Sorry, ich weiß, du hast eine andere Frage gestellt, aber die wurde im Grunde genommen schon beantwortet.


Wie witzig, Aniello, da aben wir was gemeinsam. Ich mache das genauso, denn nichts bringt eine größere Zufriedenheit als nach getaner Arbeit die Rechnung auszustellen.


 
Aniello Scognamiglio (X)
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Zinsloser Kredit May 28, 2009

Rebekka Gross wrote:

Wie witzig, Aniello, da aben wir was gemeinsam. Ich mache das genauso, denn nichts bringt eine größere Zufriedenheit als nach getaner Arbeit die Rechnung auszustellen.


Nicht nur das. Man hat noch alles frisch im Kopf und die Rechnung lässt sich schneller erstellen (vor allem, wenn eine Rabattstaffel im Spiel ist). Was weg ist, ist weg! Den Kunden kann man damit zeigen, dass man sein Geschäft professionell betreibt, d.h. nicht nur professionell übersetzt, sondern auch professionell abrechnet

Darüber hinaus sind sich viele Übersetzer nicht bewusst, dass sie ihren Kunden zinslose Kredite einräumen, wenn sie die Rechnungen nicht zeitnah ausstellen.


 
Angela Meissner
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Oh doch, May 28, 2009

glaub' mir, dessen bin ich mir und auch die meisten anderen sich sehr wohl bewusst.

Aber solange ich von Agenturen abhängig bin, die am Monatsende eine gesammelte Rechnung erwarten, muss ich mich dem leider wohl oder übel anpassen...

Und ich glaube nicht, dass ich die Einzige bin - leider!


 
Aniello Scognamiglio (X)
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Verhandlungssache May 28, 2009

Angela Meissner wrote:

Ach ja, das mit immer sofort eine Rechnung schreiben ist leider nicht ganz so einfach, da viele Agenturen möchten, dass man am Ende des Monats eine Rechnung für alle Leistungen zusammen erstellt.


sorry, off-topic:
Das ist in erster Linie *Verhandlungs*sache. Wer verkauft hier wem etwas? Agenturen sind Geschäftspartner, nicht Arbeitgeber. Optimal ist eine Win-Win-Situation. Agenturen arbeiten nicht aus Nächstenliebe mit Freelancern zusammen.


 
Bentext
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Ressourcenverschwendung = professionell? May 28, 2009

Aniello Scognamiglio wrote:

Den Kunden kann man damit zeigen, dass man sein Geschäft professionell betreibt, d.h. nicht nur professionell übersetzt, sondern auch professionell abrechnet



Was daran professionell sein soll, für jedes Klecker-Projekt eine Rechnung zu schicken, kann ich nicht nachvollziehen. Ich erledige für manche Kunden bis zu 50 Projekte im Monat und würde mit einzelnen Rechnungen jede Buchhaltungsabteilung zur Verzweiflung bringen. Nach dieser Logik müsste ich für mein Zeitungsabo täglich 1,10 Euro überweisen... Was für ein Unsinn.

Man sollte bedenken, dass die meisten Rechnungen auch heutzutage noch ausgedruckt werden; durch unnötige Einzelrechnungen treibt man den Papierverbrauch in die Höhe und füllt als fleißiger Übersetzer in der Kundenbuchhaltung schnell ganze Leitz-Ordner. Das setzt sich dann beim Steuerberater und ggf. im Finanzamt fort... Ökologisch und wirtschaftlich unverantwortlich.

Natürlich sollte man seine Rechnungen zeitnah stellen; ich halte es jedoch für überaus sinnvoll, im Fall einer regelmäßigen Zusammenarbeit Sammelrechnungen am Ende des Monats zu schicken. Bei der Auftragsvergabe setze ich das ebenfalls voraus - bisher konnte ich mir von den Zinsgewinnen noch keinen Rolls-Royce kaufen.



[Edited at 2009-05-28 23:57 GMT]


 
Aniello Scognamiglio (X)
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Bitte differenzieren! May 29, 2009

Bentext wrote:

Was daran professionell sein soll, für jedes Klecker-Projekt eine Rechnung zu schicken, kann ich nicht nachvollziehen.

Das wäre in der Tat unwirtschaftlich.
In diesem Thread hat niemand von "Klecker-Projekten" gesprochen! Es geht um Grundsätzliches.
Davon abgesehen gibt es in meinem Vokabular keine "Klecker-Projekte". Darüber hinaus unterstelle ich, dass jeder Übersetzer differenzieren und entscheiden kann, wann es sinnvoll ist, Kleinbeträge zusammenzufassen oder Einzelrechnungen auszustellen.

Ich erledige für manche Kunden bis zu 50 Projekte im Monat und würde mit einzelnen Rechnungen jede Buchhaltungsabteilung zur Verzweiflung bringen.

Mag sein.

Man sollte bedenken, dass die meisten Rechnungen auch heutzutage noch ausgedruckt werden

Tatsächlich? Wie wäre es mit einer Umstellung? "Elektronisches Papier" schont die Umwelt.
Nur das Finanzamt bekommt Papierrechnungen.

Durch unnötige Einzelrechnungen treibt man den Papierverbrauch in die Höhe und füllt als fleißiger Übersetzer in der Kundenbuchhaltung schnell ganze Leitz-Ordner. Das setzt sich dann beim Steuerberater und ggf. im Finanzamt fort... Ökologisch und wirtschaftlich unverantwortlich.

Absolut.

Natürlich sollte man seine Rechnungen zeitnah stellen; ich halte es jedoch für überaus sinnvoll, im Fall einer regelmäßigen Zusammenarbeit Sammelrechnungen am Ende des Monats zu schicken.

Absolut.

Bei der Auftragsvergabe setze ich das ebenfalls voraus - bisher konnte ich mir von den Zinsgewinnen noch keinen Rolls-Royce kaufen.

Ein Mountainbike ist auch nicht schlecht. Auf ein Rechenbeispiel verzichte ich an dieser Stelle. Das Thema ist sowieso off-topic. Fakt ist, wenn du deinen Kunden immer wieder einen zinslosen Kredit gewährst (Zahlungsfrist + "spätere" Rechnungsstellung), und die Rede ist nicht von "Klecker-Projekten", dann verschenkst richtig gutes Geld. Das ist betriebswirtschaftlich gesehen unverantwortlich.


 
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