Retainer-Vereinbarung
Thread poster: Colette Magalowski
Colette Magalowski
Colette Magalowski
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Apr 18, 2017

Liebe Übersetzer,

mir wurde von einem neuen Kunden eine "Retainer-Vereinbarung" angeboten. Nun bin ich schon eine Weile am Überlegen, wie ich mit dieser Sache umgehe. Der neue Kunde (Direkt-Kunde, keine Agentur) möchte, dass ich während meinen üblichen Bürozeiten (9 - 18 Uhr) für ihn abrufbar bin, d.h. dass ich ihn gegenüber anderen Kunden priorisiere. Ich soll ihm einen von mir festgelegten Betrag nennen, der mir jeden Monat gezahlt wird (ich bekomme außerdem für jede abg
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Liebe Übersetzer,

mir wurde von einem neuen Kunden eine "Retainer-Vereinbarung" angeboten. Nun bin ich schon eine Weile am Überlegen, wie ich mit dieser Sache umgehe. Der neue Kunde (Direkt-Kunde, keine Agentur) möchte, dass ich während meinen üblichen Bürozeiten (9 - 18 Uhr) für ihn abrufbar bin, d.h. dass ich ihn gegenüber anderen Kunden priorisiere. Ich soll ihm einen von mir festgelegten Betrag nennen, der mir jeden Monat gezahlt wird (ich bekomme außerdem für jede abgeschlossene Übersetzung eine Bezahlung zu unserem vereinbarten Wortpreis). Ich bin noch relativ am Anfang meiner Freiberuflichkeit und habe zwei andere Kunden, die mir bisher aber noch keine Projekte zugeteilt haben.

Nun könnte es Probleme zwecks Sozialabgaben etc. (Stichwort: Scheinselbstständigkeit) geben, wenn ich jetzt hauptsächlich für diesen einen Kunden in den nächsten Monaten arbeiten würde, denn meine Zeit wäre ja ziemlich limitiert, da ich ja kaum Zeit für andere Kunden hätte (sei es bei spontanen Projekten von den bestehenden Kunden als auch wenn ich weiterhin meinen Kundenstamm ausbaue bzw. Anfragen von anderen potentiellen Kunden erhalte).

Hatte jemand von euch schon mal ein ähnliches Angebot? Kennt sich jemand mit solchen Vereinbarungen aus? Ich habe nach Bewertungen zu diesem Unternehmen geschaut und die waren in Ordnung. Arbeit gibt es laut meiner Kontaktperson genug zu tun. Ich würde sehr gerne für dieses Unternehmen arbeiten, aber 9 Stunden nur für diesen Kunden abrufbar sein, ist für mich nicht die Lösung.

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

-Colette-

[Edited at 2017-04-18 13:50 GMT]
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erika rubinstein
erika rubinstein  Identity Verified
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Ja Apr 18, 2017

Du hast jetzt ein konkretes Angebot, was ich annehmen würde. Abrufbar sein, heißt ja nicht, dass du ständig beschäftigt bist. Das ist ja nur Theorie. Ich würde das zeitlang ausprobieren, und wenn es dir dann nicht gefällt, kannst du ja immer aufhören.
Anmerkungen: Du schriebest, dass du Kunden hast, von denen du noch keine Aufträge hattest. Wieso sind es dann deine Kunden?
Welche Probleme mit dem Finanzamt hast du zu befürchten? Das ist auch nicht klar.


 
Kay-Viktor Stegemann
Kay-Viktor Stegemann
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In memoriam
Sozialversicherung, nicht Finanzamt Apr 18, 2017

Das Finanzamt interessiert sich für diesen Vorgang wenig, solange du alles korrekt versteuerst. Allerdings kann es sein, dass du auf diese Art zu einer Scheinselbstständigen wirst, weil du erstens hauptsächlich für nur einen Kunden arbeitest und zweitens auch noch weisungsgebunden bist, wenn ich die Art der Vereinbarung richtig verstehe. Dafür interessieren sich allerdings nicht die Finanzämter, sondern die Sozialversicherer. Es kann dazu kommen, dass du als versicherungspflichtig eingestu... See more
Das Finanzamt interessiert sich für diesen Vorgang wenig, solange du alles korrekt versteuerst. Allerdings kann es sein, dass du auf diese Art zu einer Scheinselbstständigen wirst, weil du erstens hauptsächlich für nur einen Kunden arbeitest und zweitens auch noch weisungsgebunden bist, wenn ich die Art der Vereinbarung richtig verstehe. Dafür interessieren sich allerdings nicht die Finanzämter, sondern die Sozialversicherer. Es kann dazu kommen, dass du als versicherungspflichtig eingestuft wirst und dich gesetzlich renten-, kranken- und ggf. auch arbeitslosenversichern musst, jedenfalls wenn du in Deutschland ansässig bist. Ob das gewünscht bzw. vorteilhaft für dich ist, musst du selbst ausrechnen.

Siehe auch hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/05_woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen/woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen_node.html

[Edited at 2017-04-18 13:05 GMT]
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Versprochenes Gold ... Apr 19, 2017

Colette Magalowski wrote:

Der neue Kunde (Direkt-Kunde, keine Agentur) möchte, dass ich während meinen üblichen Bürozeiten (9 - 18 Uhr) für ihn abrufbar bin, d.h. dass ich ihn gegenüber anderen Kunden priorisiere.


Von 9 bis 18 priorisieren, das bedeutet knallhart, dass du jeden Auftrag jedes anderen Kunden ablehnen oder außerhalb dieser Zeit (also wann?) erledigen musst. Du weißt ja nie, ob nicht in den nächsten fünf Minuten dein Superkunde anruft und dir Arbeit für 3 Monate gibt. Es sei denn, der Superkunde sagt dir im Voraus, wann er dir freigibt – es hört sich aber nicht so an, als wolle er das.

Ich soll ihm einen von mir festgelegten Betrag nennen, der mir jeden Monat gezahlt wird


Von dir festgelegt? Da klingeln alle Alarmglocken.

Wenn jemand in der freien Wirtschaft ein Angebot macht, dann tut er das immer und in jedem Fall ausschließlich deswegen, weil er sich einen Vorteil davon erhofft.

Welche Vorteile wären das? Der Auftraggeber spart den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben. Darüber hinaus spart er den bezahlten Urlaub und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Obendrein hat er keinen Ärger mit Kündigungsschutz und kann Themen wie Mutterschutz usw. vergessen.
Das alles sind harte Fakten für jeden Arbeitgeber. Dazu kommen dann noch ein geringerer Organisations-/Zeitaufwand bei der Auftragsvergabe sowie ersparte Raumkosten.

Ein weiterer möglicher Grund wäre, dass du so überaus perfekt arbeitest, dass er unbedingt dich haben will, weil er so etwas als fest angestellten Arbeitnehmer nicht findet. Ob du so ein Ringeltäubchen bist und wenn ja, ob er das bereits feststellen konnte, musst du selbst wissen.

Warum macht er dir das Angebot? DAS ist die Hauptfrage.

Der Vorteil auf deiner Seite ist die feste Mindesteinnahme/Monat, der Nachteil die Scheinselbststängigkeitsfalle. Diese Falle ist nur dann keine, wenn dieser Kunde dir nur sehr wenig und zahlt und selten Aufträge gibt – aber würde dir der Kunde in dem Fall überhaupt so ein Angebot machen? Und du müsstest natürlich deutlich darüber hinausgehende Einnahmen von anderen Kunden haben: Mit einem einzelnen Kunden droht die Falle immer.

Ich habe nach Bewertungen zu diesem Unternehmen geschaut und die waren in Ordnung.


Bewertungen ersetzen keine Lebenserfahrung. Und sie beziehen sich immer nur auf Vergangenes. So ein Angebot ist in D so selten, dass du dafür wahrscheinlich keine Bewertungen gelesen hast. Es klingt eher nach einem Kostensparversuch, den sich irgendein oberpfiffiger Jungmanager ausgedacht hat.

Arbeit gibt es laut meiner Kontaktperson genug zu tun.


Es gibt genug Arbeit für einen Festangestellten, man will aber keinen einstellen. Also nochmal – wo liegt das Motiv des Kunden?

Fazit: Verlass dich nicht auf Versprechungen. Verlange einen schriftlichen Vertrag mit genauen Bedingungen zur Verfügbarkeit, zu einer kurzen Kündigungsfrist UND zu einer Mindestauftragssumme pro Monat. Wenn der Kunde wirklich darauf eingehen sollte, dann mach es drei Monate lang, falls du das Geld brauchst.


 
Nina Esser
Nina Esser
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Alternative suchen Apr 19, 2017

Ich würde die Gefahr der Scheinselbständigkeit offen ansprechen. Dein Kunde kann dafür ja auch belangt werden.
Vielleicht brauchen sie die Kapazitäten auf lange Sicht gar nicht (es hat sich nur so viel angestaut - Webseite, Broschüren... -, was erstmal abgearbeitet werden muss)? Oder sie haben über den Tag verteilt immer mal wieder kleine, supereilige Übersetzungen, die aber effektiv nur ein paar Stunden in Anspruch nehmen? Dann könntest du versuchen, andere Aufträge so zu planen,
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Ich würde die Gefahr der Scheinselbständigkeit offen ansprechen. Dein Kunde kann dafür ja auch belangt werden.
Vielleicht brauchen sie die Kapazitäten auf lange Sicht gar nicht (es hat sich nur so viel angestaut - Webseite, Broschüren... -, was erstmal abgearbeitet werden muss)? Oder sie haben über den Tag verteilt immer mal wieder kleine, supereilige Übersetzungen, die aber effektiv nur ein paar Stunden in Anspruch nehmen? Dann könntest du versuchen, andere Aufträge so zu planen, dass du die kleinen Aufträgen dazwischen schieben kannst. Oder vielleicht sind sie damit einverstanden, dass du ein kleines Team zusammenstellst, an das du bei Bedarf auslagern kannst, dass du nur die QS übernimmst.
Bevor ich den Auftrag ablehne, würde ich zuerst mit dem Kunden nach Alternativen suchen...
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Marcus König
Marcus König  Identity Verified
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Auslastung halbwegs planbar oder nicht? Apr 21, 2017

So ein Angebot hätte ich auch gern mal wieder.

Es kam bisher zweimal vor, dass ich ähnliche Vereinbarungen hatte. Statt Retainer (musste erst mal nachgooglen, was das sein soll), haben wir sowas wie Advanced Booking Terms aufgesetzt. In beiden Fällen waren die Einsätze mit einer sehr gut planbaren Auslastung verbunden, überwiegend klar projektbezogen. Das waren einmal nordische Softwareentwickler, die genau wussten, was sie als nächstes brauchen und eine Agentur die gerade die
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So ein Angebot hätte ich auch gern mal wieder.

Es kam bisher zweimal vor, dass ich ähnliche Vereinbarungen hatte. Statt Retainer (musste erst mal nachgooglen, was das sein soll), haben wir sowas wie Advanced Booking Terms aufgesetzt. In beiden Fällen waren die Einsätze mit einer sehr gut planbaren Auslastung verbunden, überwiegend klar projektbezogen. Das waren einmal nordische Softwareentwickler, die genau wussten, was sie als nächstes brauchen und eine Agentur die gerade die Ausschreibung für sechs Umzugskartons Projektunterlagen in neun Sprachen gewonnen hatte. Die Vereinbarung war so ausgestaltet, dass das Honorar als Vorschuss überwiesen wurde und auf Zeithonorar kalkuliert wurde. Dabei habe ich 75 % meiner theoretischen Kapazitäten vorverkauft (Std. x Stundensatz = Buchungssumme). Dies entspricht meiner mittleren kalkulatorischen Zielauslastung – 6 Std./Tag. Zum Stundensatz verkauft, sollte das auch bei dir eine hübsche und auskömmliche Summe ergeben (wozu ist man selbstständig).

Monatlich hat man dann gesehen, was volumenmäßig in das Projekt geflossen ist (Wortpreis x Wörter). Manchmal war es laut Abrechnung noch etwas mehr Honorar, dann bekam der Kunde noch eine kleine Rechnung für den Mehraufwand. Bei weniger Volumen muss der Kunde Dir vertrauen können, dass du die versprochene Zeit eingesetzt hast. Dann, nachdem ich zweimal hintereinander nach Wortabrechnung unter dem Vorschuss gelandet war, kam vom Kunden (!) der Vorschlag, den Wortpreis anzuheben, damit die Rechnung mal wieder besser aufgeht (OK, das war natürlich auch mein erster Gedanke) 😉. Einmal musste ich für 5 Tage weg, obwohl die Kapazitäten versprochen waren; das ließ sich auch gut klären.

Alles, was der Kunde wollte, war Planbarkeit, Vertrauen, Zuverlässigkeit und ein hochwertiges Arbeitsergebnis.

Ist die Auslastung nun nicht planbar und du bist generell unsicher, was du von dem Angebot halten sollst, was spräche dann dagegen, deinen normalen Verrechnungsstundensatz anzubieten als Vergütung für deine Bereitschaft? Wenn es nur ein Kostensparversuch ist (siehe Rolf), wird er das ablehnen.

Gegen Scheinselbstständigkeit: Ausführungszeitraum und Leistungsumfang sind definiert (anders ausgedrückt, du schuldest nicht deine Zeit sondern Ergebnisse); du bist hundertprozentig eigenverantwortlich am Projekt beschäftigt; es finden keine Weisungen statt; du darfst zwischendurch auch für andere Kunden tätig sein und bist es auch. Hier habe ich viel aus der Gestaltung meiner Ingenieurverträge gelernt, da der Kunde schon mal vors Arbeitsgericht geladen wurde und daraus etwas gelernt hatte. Ein freiberuflich Selbstständiger muss unter diesen Voraussetzungen natürlich auch an größeren Projekten (ggf. mehrere Jahre) arbeiten dürfen.

Colette Magalowski wrote:

dass ich während meinen üblichen Bürozeiten (9 - 18 Uhr) für ihn abrufbar bin, d.h. dass ich ihn gegenüber anderen Kunden priorisiere.



Du bist in der Arbeitszeit frei und zwischen 9-18 Uhr angemessen erreichbar (du hast doch AGB?). Das Wort „abrufbar“ ist völlig unpassend für den geistig arbeitenden freiberuflich Tätigen, aber das kommt vielleicht darauf an, wie man arbeitet.
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Colette Magalowski
Colette Magalowski
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TOPIC STARTER
Vielen Dank für eure Antworten Apr 21, 2017

Liebe Kollegen,

vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.

Wir haben uns nun auf 5 Stunden/Tag Verfügbarkeit/Abrufbarkeit geeinigt. So weit, so gut. Für mich sieht das Ganze allerdings tatsächlich so aus, als wenn es hierbei einzig und allein um eine Strategie zum Preisdrücken geht. Ich habe dem Projektmanager einen Preis genannt (meinen Stundensatz miteinbezogen), womit er nicht einverstanden war und mit den Vorschusskosten deutlich nach unten gegangen ist
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Liebe Kollegen,

vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.

Wir haben uns nun auf 5 Stunden/Tag Verfügbarkeit/Abrufbarkeit geeinigt. So weit, so gut. Für mich sieht das Ganze allerdings tatsächlich so aus, als wenn es hierbei einzig und allein um eine Strategie zum Preisdrücken geht. Ich habe dem Projektmanager einen Preis genannt (meinen Stundensatz miteinbezogen), womit er nicht einverstanden war und mit den Vorschusskosten deutlich nach unten gegangen ist.

Momentan sind wir weiterhin am Diskutieren, wie hoch der Vorschuss letztendlich sein wird. Eventuell wird es nun doch eher auf ein Auftragsvolumen hinauslaufen, nicht stundenbasiert. Das Thema Vertrag habe ich angesprochen, da möchte ich definitiv etwas Schriftliches haben.

Für mich war es anfangs etwas schwierig, das alles richtig einzuschätzen, da ich von solchen Vereinbarungen vorher auch nie etwas gehört hatte und ich mich mit dem Thema erstmal gründlich auseinandersetzen musste.

- Colette-




[Edited at 2017-04-21 09:28 GMT]
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Scheinselbständigkeit Apr 21, 2017

[quote]Marcus König wrote:

Gegen Scheinselbstständigkeit: Ausführungszeitraum und Leistungsumfang sind definiert (anders ausgedrückt, du schuldest nicht deine Zeit sondern Ergebnisse)


Ein angestellter Arbeitnehmer schuldet nicht seine Zeit, sondern das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft während einer im Voraus festlegten Zeit: Ein Tischler muss z. B. von 7 bis 15 Uhr in der Werkstatt sein und während dieser Zeit sofort und in normalem Tempo jedes Brett zurechtsägen, das ihm sein Chef gibt. Nicht anders ist es, wenn ein Übersetzer die ganze Zeit bereitstehen und sofort das übersetzen muss, was während dieser Zeit auf seinem Tisch landet.

es finden keine Weisungen statt


Die Weisungen haben die Form "Du übersetzt jetzt gleich mal dies und dann um 11 Uhr sofort jenes. Danach wartest du auf weitere Anweisungen."

Nebenbei: Es gibt ja auch noch die sogenannten "arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen":
http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitnehmeraehnlicher-selbstaendiger/


 
Marcus König
Marcus König  Identity Verified
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Super – Glückwunsch, allerdings... Apr 21, 2017

Colette Magalowski wrote:

Das Thema Vertrag habe ich angesprochen, da möchte ich definitiv etwas Schriftliches haben.



Den Entwurf für den Vertragstext könntest du ruhig mal selbst vorlegen; und vergiss nicht, dass ihr gleiche Ziele habt. "Das möchte ich definitiv schriftlich haben" klingt nicht wie ein Dienstleister der sich freut, neue Probleme lösen zu dürfen. Es erinnert mich eher an den kleinkrämerischen Projektleiter eines öffentlichen Bauherren, der gerade mal wieder mitten im Bau überfallartige Änderungswünsche vorgetragen hat und den ad-hoc ausgeführten Bedenken des Tragwerkplaners nicht folgen kann, warum er diese leider sofort begraben muss. Solche Leute formulieren "Das möchte ich trotzdem schriftlich" meist noch Klassiker wie "... ich muss mich ja schließlich auch irgendwie absichern".

Also, deine Sondervereinbarungen mit diesem Kunden passen, ohne Erbsenzählerei, auf eine halbe DIN A4 Seite, oder nicht?

Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg für dein Projekt.


 


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