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Inglese: closing title

Tedesco translation: Eigentumsübertragung / Auflassung



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VOCE DI GLOSSARIO (PRELEVATA DALLA DOMANDA QUI SOTTO)
Termine o frase Inglese:closing title
Traduzione in Tedesco:Eigentumsübertragung / Auflassung
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13:44 May 13, 2003Login or register (free) for more options.
Traduzioni da Inglese a Tedesco [PRO]
Law/Patents - Beni immobili
Termine o frase Inglese: closing title
purchase price: 300,000,00$, balance to be paid at closing of title;
At the closing of title, the seller will transfer ownership to the buyer.

This is part of a contract of purchase of residence, I got an idea what it means, but can't get to a good translation. Can you help?
izy
Regno Unito
Auflassung
Spiegazione:
als Möglichkeit, auch dem zweiten Satz gerecht zu werden, sonst üwrde es heissen "bei der Eigentumsübertragung wird der Verkäufer das Eigentum auf den Käufer übertragen", was wohl nicht gut wäre.
Ausserdem wäre die Auflassung als "dinglicher Vertrag", bei dem erst das Eigentum am Grundstück übertragen wird und der vom Kaufvertrag als "schuldrechtlicher Vertrag" abzugrenzen ist, eine brauchbare Parallele des deutschen Rechts zur amerikanischen Unterscheidung zwischen "contract of purchase" und "closing of title". Leider kann ich das hier alles nur auf deutsch erläutern. Eine Definition von "closing of title": "The Closing of Title means that the property will change hands to the new owner and that the deal is considered closed" vgl. Referenz, "title" ist hier also kein Dokument, sondern das Recht selbst.
Fürs Glossar ist mein Vorschlag vielleicht nicht geeignet, er soll eher die Formulierung der zu übersetzenden Sätze erleichtern.

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Note added at 2003-05-14 08:32:18 (GMT) Post-grading
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Danke für die Punkte. Im Nachhinein kamen mir wieder Zweifel, weil \"Auflassung\" sonst auch als \"conveyance\" übersetzt wird, dementsprechend wird im Zusammenhang mit derm \"closing of title\" eine \"deed of conveyance\" ausgestellt.
Der Problematik, amerikanische juristische Ausdrücke mit Ausdrücken aus dem anders funktionierenden deutschen Recht zu \"übersetzen\", entkommt man bei solchen Sätzen wohl nicht.
Risposta selezionata da:

Leo_Hauser
Nota del richiedente a chi ha risposto
Danke, das war sehr hilfreich, ich glaub so bring ich's unter! Danke!
A questa risposta sono stati assegnati 4 punti KudoZ



RIEPILOGO DI TUTTE LE TRADUZIONI TEDESCO FORNITE
3 +4Eigentumsübertragung an Grundbesitz (in Erfüllung des Kaufvertrages)
Birgit Rudolf
3AuflassungLeo_Hauser
3Übertragungstitel
abaensch


  

Risposte

12 min   Affidabilità: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5
Übertragungstitel


Spiegazione:
Nimm meinen Vorschlag nicht zu wörtlich, ist nur mehr oder weniger geraten.

Aber beim Notar gibt's doch auch sog. Titel, und...sieh dir halt mal den Link an

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Note added at 2003-05-13 14:06:35 (GMT)
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im Kontext natürlich: bei oder nach erfolgter Übertragung


    Riferimento: http://www.overseas.de/faq-d.htm
abaensch
Germania
Madrelingua: Tedesco
Punti PRO nella categoria: 4
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20 min   Affidabilità: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5 approvazioni dei colleghi (rete) +4
Eigentumsübertragung an Grundbesitz (in Erfüllung des Kaufvertrages)


Spiegazione:
laut Wörterbuch für Recht, Wirtschaft und Politik

Birgit Rudolf
Austria
Madrelingua: Tedesco

Commenti dei colleghi su questa risposta (e interventi di chi ha risposto)
accordo SwissTell: ja, nur fehlt der "title" also so was wie "Dokument der Eigentumsuebertragung ...."
10 min

accordo Hans G. Liepert: mit e-rich
12 min

accordo Leo_Hauser: Auflassung mit Eigentumsübertragung, Romain (my humble dictionary) ; Eigentumsübertragung an Grundbesitz in Erfüllung des Kaufvertrages: branchenportal-deutschland.aus-stade.de/ec9.htm
2 ore

accordo Kerstin Mouhannaya: mit e-rich und Hans
3 ore
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3 ore   Affidabilità: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5
Auflassung


Spiegazione:
als Möglichkeit, auch dem zweiten Satz gerecht zu werden, sonst üwrde es heissen "bei der Eigentumsübertragung wird der Verkäufer das Eigentum auf den Käufer übertragen", was wohl nicht gut wäre.
Ausserdem wäre die Auflassung als "dinglicher Vertrag", bei dem erst das Eigentum am Grundstück übertragen wird und der vom Kaufvertrag als "schuldrechtlicher Vertrag" abzugrenzen ist, eine brauchbare Parallele des deutschen Rechts zur amerikanischen Unterscheidung zwischen "contract of purchase" und "closing of title". Leider kann ich das hier alles nur auf deutsch erläutern. Eine Definition von "closing of title": "The Closing of Title means that the property will change hands to the new owner and that the deal is considered closed" vgl. Referenz, "title" ist hier also kein Dokument, sondern das Recht selbst.
Fürs Glossar ist mein Vorschlag vielleicht nicht geeignet, er soll eher die Formulierung der zu übersetzenden Sätze erleichtern.

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Note added at 2003-05-14 08:32:18 (GMT) Post-grading
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Danke für die Punkte. Im Nachhinein kamen mir wieder Zweifel, weil \"Auflassung\" sonst auch als \"conveyance\" übersetzt wird, dementsprechend wird im Zusammenhang mit derm \"closing of title\" eine \"deed of conveyance\" ausgestellt.
Der Problematik, amerikanische juristische Ausdrücke mit Ausdrücken aus dem anders funktionierenden deutschen Recht zu \"übersetzen\", entkommt man bei solchen Sätzen wohl nicht.


    Riferimento: http://www.grayrider.com/Buyer-Step8
Leo_Hauser
Punti PRO nella categoria: 4
Nota del richiedente a chi ha risposto
Danke, das war sehr hilfreich, ich glaub so bring ich's unter! Danke!
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